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Jurist: Mündliche Aussagen ungültig: Kündigungen bald nur noch in Schriftform Panorama




Frankfurt/Main (dpa). Eine Kündigung des Arbeitsvertrags ist nach Angaben des Arbeitsrechtlers Wolfgang Däubler ab Mai nur noch in Schriftform gültig. Eine unüberlegte Aussage - wie zum Beispiel "Machen Sie doch ihren Kram alleine!" - könne dann nicht mehr als Kündigung gewertet werden.

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