Jurist: Mündliche Aussagen ungültig: Kündigungen bald nur noch in Schriftform Panorama
Frankfurt/Main (dpa). Eine Kündigung des Arbeitsvertrags ist nach Angaben des Arbeitsrechtlers Wolfgang Däubler ab Mai nur noch in Schriftform gültig. Eine unüberlegte Aussage - wie zum Beispiel "Machen Sie doch ihren Kram alleine!" - könne dann nicht mehr als Kündigung gewertet werden.