Italien: Scharfe Kritik an Urteil: Gericht erlaubt Kinderpornos für den Hausgebrauch Panorama
Rom (dpa). Wer Kinderpornos nur für seinen eigenen Gebrauch herstellt und damit keinen Handel treibt, macht sich nach einem Urteil des obersten italienischen Gerichts nicht strafbar. Eine sexuelle Ausbeutung Minderjähriger sei nur dann gegeben, wenn mit den Fotos kommerzieller Gewinn gemacht werde.