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Fünf Angeklagte freigesprochen: Milde Urteile im Schwebebahn- Prozess Panorama




Wuppertal (AP). "Der 12. April letzten Jahres war ein Tag, an dem die Zeit in Wuppertal stillzustehen schien. Das vermeintlich Unfassbare war geschehen." Mit diesen Worten begann Richter Wilfried Keiluweit am Freitagnachmittag seine Urteilsverkündung im Prozess gegen insgesamt acht Angeklagte, die sich wegen des Jahrhundertunfalls der Wuppertaler Schwebebahn vom 12. April 1999 vor dem Landgericht der bergischen Stadt zu verantworten hatten. Damals starben fünf Menschen, 45 wurden zum Teil schwer verletzt. Von den Angeklagten sprach das Landgericht fünf frei. Zwei Mitarbeiter der Stadtwerke wurden zu 20 beziehungsweise acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der mitangeklagte Baustellenleiter erhielt eine Geldbuße in Höhe von 14.400. Die juristische Aufarbeitung des Unglücks dauerte nur gut einen Monat. Das bislang folgenschwerste Unglück in der knapp 100-jährigen Geschichte des weltweit einmaligen Verkehrsmittels war nach langen Bauarbeiten am frühen Morgen im Berufsverkehr geschehen. Zwei vergessene Metallkrallen an den Schienen der Bahn ließen einen blau-orangenen Gelenkwagen der Schwebebahn kurz hinter einer Haltestelle aus der Führungsschiene geraten und zehn Meter tief in das Flussbett der Wupper stürzen.

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