Gericht hält Ausgleichszahlungen für verfassungsgemäß: Kassen unterliegen mit Klagen gegen Risikostrukturausgleich
Gericht hält Ausgleichszahlungen für verfassungsgemäß: Kassen unterliegen mit Klagen gegen Risikostrukturausgleich. Essen (rpo). In einem Pilotverfahren um milliardenschwere Klagen zum Risikostrukturausgleich haben fünf Krankenkassen am Dienstag vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen eine Niederlage erlitten. Anders als die Kassen sieht der 5. Senat die 1994 eingeführten Ausgleichszahlungen zwischen den Kassen als verfassungskonform an und hält auch die Berechnungen des Bundesversicherungsamtes für weitgehend korrekt.
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