Karlsruhe wird am 8. Oktober beraten: NPD-Verbostverfahren wird nach Wahlen fortgesetzt
Karlsruhe wird am 8. Oktober beraten: NPD-Verbostverfahren wird nach Wahlen fortgesetzt. Karlsruhe (rpo). Das NPD-Verbotsverfahren wird erst nach der Bundestagswahl fortgesetzt. Am 8. Oktober wird das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die mögliche Infiltration der NPD mit Mitarbeitern des Verfassungsschutzes gesondert verhandeln.