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Karlsruhe wird am 8. Oktober beraten: NPD-Verbostverfahren wird nach Wahlen fortgesetzt




Karlsruhe wird am 8. Oktober beraten: NPD-Verbostverfahren wird nach Wahlen fortgesetzt. Karlsruhe (rpo). Das NPD-Verbotsverfahren wird erst nach der Bundestagswahl fortgesetzt. Am 8. Oktober wird das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die mögliche Infiltration der NPD mit Mitarbeitern des Verfassungsschutzes gesondert verhandeln.

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